der Gehilfenschaft zur qualifierten Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. Oktober 2012 bis 14.05.2014 in K.________(Ortschaft), P.________(Ortschaft), Q.________ und Spanien 10 zum Nachteil von E.________, G.________, M.________ und N.________ sowie I.________ im Deliktsbetrag von CHF 822'129.27. II. zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 5 Jahren;