1. zu einer Freiheitsstrafe von 47 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Auslieferungs- und Untersuchungshaft von 120 Tagen; 2. zu Bezahlung einer Ersatzforderung an den Kanton Bern in richterlich zu bestimmender Höhe, mindestens jedoch CHF 172'000.00; 3. zur anteilsmässigen Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. B. C.________ I. sei schuldig zu erklären: