Mit Eingabe vom 29. November 2023 reichte die AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG der 1. Strafkammer das Reglement der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG ein. Weiter wurde mitgeteilt, dass keine Korrespondenz oder interne Notizen betreffend eines allfälligen Wegzugs des Beschuldigten 1 vorliegen würden, weshalb keine Unterlagen eingereicht werden könnten (pag. 20 843). Mit Verfügung vom 13. August 2024 wurden die amtlichen Akten WSG 19 18-20 ediert (pag. 21 017). Weiter wurden im Hinblick auf die Berufungsverhandlung von Amtes wegen über beide Beschuldigte aktuelle Strafregisterauszüge, je datierend vom 8. August 2024 (pag.