stellte und begründete mit Berufungserklärung vom 1. April 2023 namens und im Auftrag des Beschuldigten 1 den Beweisantrag, es sei ein Gutachten zur Bezifferung der genauen Vermögenssituation zu den relevanten Stichtagen (scil. zu den Daten der angeblich unzulässigen Vermögenstransaktionen) einzuholen, welches nicht nur die flüssigen Mittel abbilde, sondern einen Überblick über die gesamten Aktiven und Passiven gebe.