3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete mit Berufungserklärung vom 23. März 2023 den Beweisantrag, es sei durch das Berufungsgericht bei der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG erneut eine Auskunft einzuholen, ob eine Auszahlung des Säule-3a-Guthabens auf dem AB.________(Bank) AD.________-Konto IBAN ________ des Beschuldigten 1 im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens resp. unter den konkreten Umständen möglich wäre. Die AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG sei dabei zu einer konkreten Beantwortung dieser Frage gerichtlich zu verpflichten (pag. 20 536 f.).