7 2024 abgewiesen und die Straf- und Zivilklägerin N.________ antragsgemäss ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (pag. 20 980 ff.). Mit Eingabe vom 17. Juli 2024 stellte der Beschuldigte 1 persönlich ein Wiedererwägungsgesuch, womit er erneut um Dispensation von der Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ersuchte (pag. 20 987 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft und der Privatkläger G.________ beantragten mit Eingaben vom 31. Juli 2024 resp.