innert Nachfrist mit, sich als Zustellempfänger zur Verfügung zu stellen (pag. 20 866). Mit Verfügung vom 29. April 2024 wurde festgestellt, dass dem Beschuldigten C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) die Vorladung zur Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer nicht zugestellt werden konnte und Rechtsanwalt D.________ aufgefordert, innert Frist eine gültige Zustelladresse des Beschuldigten 2 bekannt zu geben (pag. 20 912 ff.). Mit Eingabe vom 6. Mai 2024 teilte Rechtsanwalt D.________ die neue Adresse des Beschuldigten 2 mit (pag. 20 916). Mit Eingabe vom 7. Mai 2024 liess Rechtsanwalt Dr. B.___