Mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 teilte die Verfahrensleitung der AB.________(Bank) Switzerland AG mit, die genannten Sperren seien weiterhin aufrecht zu erhalten (pag. 20 853). Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 wurde der Beschuldigte 1 aufgefordert, innert Frist ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (pag. 20 854 ff.). Mit Eingabe vom 28. Februar 2024 teilte Rechtsanwalt Dr. B.________ innert Nachfrist mit, sich als Zustellempfänger zur Verfügung zu stellen (pag.