_ teilte namens und im Auftrag des Privatklägers G.________ mit Eingabe vom 24. April 2023 mit, es würden im vorliegenden Fall keine Anträge auf Nichteintreten auf die Berufungen der Verteidigung und/oder der Generalstaatsanwaltschaft gestellt (pag. 20 797). Mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 ersuchte die AB.________(Bank) Switzerland AG um Mitteilung, ob die Sperre auf den Konten 0272-5A618675 (lautend auf den Beschuldigten/Berufungsführer 1) und 0272-00110938 (lautend auf die W.________ (AG) aufrecht zu erhalten oder diese inzwischen aufgehoben worden seien (pag. 20 851). Mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 teilte die Verfahrensleitung der AB.________(Bank)