5. Die Kontosperre auf dem AB.________(Bank) AD.________-Konto IBAN ________ bei der AD.________ Vorsorgestiftung der AB.________(Bank) AG, lautend auf A.________, wird aufgehoben. 6. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Kontosperre auf dem Konto Nr. ________ bei der AE.________ (Bank), lautend auf V.________ (Unternehmen), aufrechterhalten, bis in einem allfälligen Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des vorliegenden Urteils.