1.5 Die Zivilklage von I.________ wird teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, I.________ CHF 64'417.75 zzgl. Zins zu 5% seit dem 28. Mai 2014 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 2. Betreffend C.________: 2.1 Die Zivilklage von E.________ wird abgewiesen. 2.2 Die Zivilklage von G.________ wird abgewiesen. 2.3 Die Zivilklage von I.________ wird abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine separaten Verfahrenskosten ausgeschieden. VI.