1.3 Die Zivilklage von G.________ wird teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, G.________ CHF 291'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 14. Mai 2014 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 1.4 Die Zivilklage von N.________ wird auf den Zivilweg verwiesen.