1.1 Die Zivilklage der H.________ AG wird teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, der H.________ AG CHF 57'911.20 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 1.2 Die Zivilklage von E.________ wird auf den Zivilweg verwiesen.