3 Die Auslieferungshaft von 77 Tagen (22. Oktober 2015 bis 7. Januar 2016) und die Untersuchungshaft von 43 Tagen (7. Januar 2016 bis 18. Februar 2016) werden im vollen Umfang von total 120 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 130'000.00 an den Kanton Bern. 3. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 56'171.95 und sich zusammensetzend aus: [Kostentabelle]