1. Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 31 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 42 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 450.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. Dezember 2020. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.