3. Weiter verfügt wurde, dass folgende Gegenstände A.________ nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben werden: - Mobiltelefon Nokia Model TA-1270 mit der Nr. 078 80 20 15 - Mobiltelefon Huawei Model ATU-L21 - 2 Notizzettel 41 4. Ferner wird festgestellt, dass die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin L.________ mit Verfügung vom 31. August 2022 rechtskräftig auf CHF 9'645.60 festgesetzt wurde. II. A.________ wird freigesprochen: