Die Honorarnote wird im Ergebnis um 3 Stunden und 10 Minuten gekürzt, ergebend einen zu entschädigenden Aufwand von 15 Stunden und 10 Minuten. Dem besseren Verständnis diene, dass die geltend gemachten Auslagen von CHF 220.70 vollumfänglich zugesprochen wurden, die gesamthaft CHF 150.00 betragenden Reisekosten indes im Urteilsdispositiv getrennt ausgewiesen wurden, wodurch sich die Auslagen auf CHF 70.70 «reduzierten». Das volle Honorar wurde schliesslich wie beantragt mit einem Stundenansatz von CHF 270.00 berechnet.