Die Kostennote gibt zu folgenden Kürzungen Anlass: Die veranschlagte Berufungsverhandlung wird um 2 Stunden und 20 Minuten auf ihre effektive Dauer gekürzt (inkl. Urteilseröffnung 3 Stunden und 40 Minuten statt 6 Stunden). Die Nachbesprechung wird, zumal auch die Urteilseröffnung kürzer ausfiel, um 15 Minuten auf 30 Minuten gekürzt. Schliesslich werden die für die Korrespondenzen und Telefongespräche gesamthaft veranschlagten 3 Stunden und 35 Minuten auf 3 Stunden gekürzt, scheinen doch neben den Telefongesprächen weitere rund 80 Minuten für E-Mails an die Klientschaft übersetzt.