Nachdem der Beschuldigte in Polen die Schule besuchte und nach eigenen Angaben eine zweijährige Lehre als AA.________ absolvierte, emigrierte er im Alter von 17 Jahren in die USA, wo er den Beruf des AB.________ erlernte, ohne jedoch einen Abschluss zu machen. Bevor der Beschuldigte im Februar 2020 in die Schweiz einreiste, wohnte er in Deutschland (p. 190 Z. 81 ff.), wo er mit seiner damaligen Partnerin ein Kind hat. Das Kind und die Mutter leben in O.________ (p. 188 Z. 23). Zum Zeitpunkt seiner Anhaltung am 17.12.2020 ging der Beschuldigte keiner Arbeitstätigkeit nach. Zuvor arbeitete er bei verschiedenen Arbeitgebern als AB.