Von der so gebildeten hypothetischen Gesamtstrafe von CHF 450.00 ist die rechtskräftige Erststrafe von CHF 100.00 abzuziehen. Es resultiert eine Zusatzstrafe von CHF 350.00 (für die Widerhandlungen vor dem rechtskräftigen Ersturteil). Für die nach dem Ersturteil begangenen Konsumwiderhandlungen (kürzerer Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis 17. Dezember 2020) erachtet die Kammer eine Busse von CHF 100.00 als angemessen. Die beiden ausgesprochenen gleichartigen Strafen (beides Bussen) sind zu addieren, womit eine (teilweise) Zusatzstrafe von CHF 450.00 resultiert (CHF 350.00 + CHF 100.00).