22. Fazit Gesamtfreiheitsstrafe und Haftanrechnung Die Einsatzstrafe von 13 Monaten für die mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG wurde um 4 Monate für die Gehilfenschaft zum Betäubungsmittelhandel sowie um 1 Monat für die Geldwäscherei erhöht. Von den daraus resultierenden 18 Monaten wurde für die Täterkomponenten 1 Monat abgezogen, womit die dem Verschulden des Beschuldigten angemessene Gesamtfreiheitsstrafe 17 Monate beträgt.