32 CHF 2'304.80 schuldig. Damit liegt ein geringer Deliktsbetrag vor. Auch ist der Beschuldigte nicht besonders raffiniert vorgegangen. So hat er unter Verwendung seiner echten Identität versucht, Bargeld via H.________ nach I.________ zu schicken. Dabei hat er jeweils das Geld und die Anweisungen von U.________ erhalten.