einzig durch dessen Beherbergung vor. Die aus dieser Beherbergung fliessende Förderung des Betäubungsmittelhandels ist eine andere als diejenige durch das Überlassen der Wohnung zum Drogenhandel. Mit der Beherbergung wird es dem Drogenläufer bekanntermassen, wie von der Vorinstanz und auch hiervor bereits ausgeführt, ermöglicht, von einem fixen und billigen Standort aus und aus dem Verborgenen heraus zu agieren («sicherer Hafen»). Sie sichert dem Drogenläufer darüber hinaus eine gewisse Anonymität zu.