Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 182 vom 26. November 2021 E. 10.2: Zur- Verfügung-Stellung einer Wohnung als sicherer Hafen für Aufbewahrung, Verarbeitung und Vorbereitung zur Veräusserung). Auch der wissentliche mehrmalige Transport von Drogenläufern mit dem Taxi ist strafbar (Urteil des Bundesgerichts 6B_911/2009 vom 15. März 2010 E. 1.3) und das Chauffieren des Ehemanns kann ebenfalls darunterfallen, wenn die Fahrten sichtlich den alleinigen Zweck haben, Drogen abzuholen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1021/2013 vom 29. September 2014 E. 7).