Hat das Gericht gleichzeitig über mehrere Tatvorwürfe (Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) zu befinden, hat es vorab zu prüfen, ob zwischen diesen eine Handlungseinheit oder eine Handlungsmehrheit besteht. Liegt eine Handlungseinheit vor, sind die einzeln umgesetzten Drogenmengen zu addieren. Für diese, eine Handlungseinheit bildenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ist ein einziger Schuldspruch zu fällen. Mehrere Einzelhandlungen sind rechtlich als Einheit anzusehen, wenn eine natürliche oder tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt.