19 Aus den Aussagen und den äusseren Umständen ergibt sich für die Kammer eindeutig und es ist mithin in beweismässiger Hinsicht erstellt, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt des Einzugs von U.________ wusste, dass er einen Drogenläufer beherbergte. Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist erstellt. Präzisierend ist festzuhalten, dass U.________ etwas mehr als die halbe Monatsmiete bezahlte.