190 Z. 94, sprich für rund 2/3 der Miete) aufnehmen könne. Das E.________(Restaurant) bezeichnete der Beschuldigte, zu dieser Zeit selber ein Drogenkonsument, als «Drogenbar, totale Drogenbar», was ihm «natürlich» bereits nach dem ersten Tag, irgendwann im März 2020, klar gewesen sei (pag. 737 Z. 32 ff.; pag. 739 Z. 3).