18 Die Kammer folgt den im Gesamtkontext überzeugendsten und mehrfach getätigten Aussagen des Beschuldigten, wonach er allenfalls nicht über das Ausmass, sicherlich jedoch über die Tätigkeit von U.________ Bescheid wusste. Diese Version erscheint namentlich auch unter Einbezug der äusseren Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung resp.