Folglich sei es nicht notwendig, dass die Wohnung benutzt werde, um Drogen herzustellen oder zu verkaufen, vielmehr reiche aus, wenn der Drogenläufer in der Wohnung einen «sicheren Hafen» habe. Es handle sich ähnlich wie bei Chauffeurdiensten um ein Steinchen im ganzen Gefüge, eben um einen Beitrag, der die Haupttat fördere. Bei Gehilfenschaft und Anstiftung ist aufgrund der Akzessorietät der Teilnahme auch die Haupttat selbst zu umschreiben.