9. Vorwurf der Gehilfenschaft zum Betäubungsmittelhandel (Ziff. I.2. der Anklageschrift) 9.1. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen (pag. 402), in der Zeit vom 2. Dezember 2020 bis am 17. Dezember 2020 den ihm vermittelten U.________ im Wissen darum, dass dieser Drogenläufer war, bei sich zu Hause in C.________(Ort) beherbergt zu haben. Als Entschädigung für die Beherbergung habe er die halbe Monatsmiete (CHF 400.00) sowie Drogen zum Selbstkonsum erhalten. 9.2. Anklagegrundsatz