zwischen «ca.» und «mindestens» liegt ein gewichtiger Unterschied. Letzterer Begriff lässt unbestimmten Interpretationsspielraum nach oben offen, was mit dem Anklageprinzip nur schwer vereinbar wäre. Die Drogenmengen sind im Dispositiv mit der Angabe «ca.» aufzuführen und nicht als Mindestmengen zu verstehen. 8.6.2. Reinheitsgrade Der angeklagte Reinheitsgrad von 14% ergibt sich wie bereits erwähnt aus der Analyse des sichergestellten Heroins (pag. 82 f.). Dieser wird weder vom Beschuldigten angezweifelt noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass dieser falsch wäre.