Entsprechend reduzierten sich die Mengen im Laufe der Zeit sukzessive, während die Anzahl Verkäufe (in jeweils kleinen Mengen) zunahmen. Letzten Endes nannte der Beschuldigte anfänglich (anlässlich der beiden tatnächsten Einvernahmen) höhere Mengen, als sie ihm heute zur Last gelegt werden. Angeklagt wurden nämlich die anlässlich der dritten Einvernahme vom 7. Januar 2021 bei der Polizei nach unten korrigierten und in der Folge gegenüber der Staatsanwaltschaft mehrfach bestätigten Mengen, welche er im Rahmen seiner letzten beiden Einvernahmen vor Gericht pauschal und ohne plausible Erklärung als zu hoch bezeichnete.