Im Übrigen gab er (nachvollziehbarerweise) an, sich nicht mehr an die genauen Zahlen erinnern zu können. Die dargelegten Aussagen des Beschuldigten sind weitgehend konfus und wenig konstant. Der Beschuldigte passte seine Aussagen zudem wiederholt den ihm konkret vorgehaltenen Beweismitteln und den sich daraus ergebenden Erkenntnissen (sei es bezüglich Anzahl Lieferungen, Deliktszeit, Deliktsort, Menge etc.) an. Entsprechend reduzierten sich die Mengen im Laufe der Zeit sukzessive, während die Anzahl Verkäufe (in jeweils kleinen Mengen) zunahmen.