217 Z. 533). Er habe nicht täglich, aber in der Zeit zwischen dem 7. Dezember 2020 und dem 17. Dezember 2020 ca. an 8 oder 9 Tagen Betäubungsmittel verkauft (pag. 219 Z. 631 f.). Kokain habe er an allen Tagen verkauft, Heroin habe er einmal 5 g, beim zweiten Mal nochmals 5 g und beim dritten Mal ca. 15 g erhalten (pag. 219 Z. 638 ff.). Aufgeschrieben auf einen Notizzettel hat der Beschuldigte im Rahmen derselben Einvernahme eine Menge von gesamthaft 35 g Kokain und 25 g Heroin (pag. 219 Z. 642 i.V.m. pag. 261; diese betreffen den zweiten Aufenthalt von U._