Anlässlich seiner zweiten polizeilichen Einvernahme vom 7. Januar 2021 gab der Beschuldigte zu Protokoll, mehr Kokain als Heroin geliefert zu haben (pag. 207 Z. 47 f.). Dieselbe Frau, welcher er Drogen nach D.________(Ort) geliefert habe, habe ihm am 4. Dezember 2020 beim F.________ Drogen übergeben (pag. 208 Z. 95 f.). Mengenmässig habe er einmal vermutlich zwischen 15 und 20 g, glaublich Heroin, verkauft (pag. 210 Z. 152 f.) und beim F.________ zwischen 10 und 15 g Kokain entgegengenommen und gleichentags ca. 5 g im E.________(Restaurant) verkauft (pag. 210 Z. 157 und 162 f.). Am 6. Dezember 2020 habe er dann 5 g Kokain verkauft (pag. 212 Z. 255).