Dass es sich bei letzterem um einen für den Beschuldigten günstigen Reinheitsgrad handle, ergebe sich einerseits aus dessen Aussagen (Qualitätsschätzung 7/10, pag. 195 Z. 334) sowie andererseits aus den Statistiken der schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), wonach im Jahr 2020 untersuchtes Kokain durchschnittlich einen um mehr als doppelt so hohen Reinheitsgrad aufgewiesen habe.