10 Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien 2021, Seite 26 Ziff. II.2.) von 30% aus. Dass es sich bei letzterem um einen für den Beschuldigten günstigen Reinheitsgrad handle, ergebe sich einerseits aus dessen Aussagen (Qualitätsschätzung 7/10, pag.