8. Vorwurf des mengenmässig qualifizierten Betäubungsmittelhandels (Ziff. I.1. der Anklageschrift) 8.1. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1. der Anklageschrift (pag. 401 f.) vorgeworfen, in der Zeit vom 2. Dezember 2020 bis 17. Dezember 2020 in C.________(Ort), G.________ (Ort) und anderswo, teilweise zusammen mit U.________, qualifizierten Betäubungsmittelhandel betrieben zu haben, insbesondere wie folgt (Hervorhebungen im Original):