IV. Herr A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Strafbestimmungen zufolge der hiervor gelisteten Schuldsprüche zu einer Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 unter Anrechnung der ausgestandenen strafprozessualen Haft zu verurteilen.