7 III. Herr A.________ sei hingegen schuldig zu sprechen der einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 02.12.2020 bis 17.12.2020 in C.________(Ort), Bern und anderswo, teilweise begangen mit U.________, indem er eine unbekannte Menge Heroin- und Kokaingemisch insbesondere entgegennahm/besass/lieferte/ übergab/verkaufte und Anstalten traf zum Verkauf/zur Weitergabe von 2.1 Gramm reinem Heroin.