a) der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Weitergabe, Veräusserung sowie Anstalten Treffen zur Veräusserung von mind. 9.1 Gramm reinem Heroin (65g Heroingemisch zu 14%) sowie durch Weitergabe und Veräusserung von mind. 25 Gramm reinem Kokain (85g Kokaingemisch zu 30%) in der Zeit vom 02.12.2020 bis 17.12.2020 in C.________(Ort), beim Bahnhof D.________(Ort), im E.________(Restaurant) und vor dem Hotel F.________ in G.________ (Ort) (Ziff. I.1 der Anklageschrift vom 25. Juni 2021),