II. A.________ sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Verletzung der Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung), angeblich begangen im Dezember 2020 in C.________(Ort), freizusprechen, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung.