ATU-L21 sowie 2 Notizzettel der beschuldigten Person zurückgegeben werden; 2.2. dem zuständigen Bundesamt die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt wird; 2.3. dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst die Zustimmung zur Löschung der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt wird.