Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 9. November 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen Geldwäscherei sowie der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Betäubungsmittelkonsum); 2. der weiteren Verfügungen, wonach 2.1. die beschlagnahmten Mobiltelefone Nokia Model TA-1270 und Huawei Model ATU-L21 sowie 2 Notizzettel der beschuldigten Person zurückgegeben werden;