4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Eingabe vom 21. September 2023 den Antrag, es sei das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 8. Juni 2021 betreffend U.________ zu edieren (pag. 709). Der Antrag wurde von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 25. September 2023 (pag. 711) gutgeheissen und das genannte Urteil wurde ediert (vgl. pag. 714 und 716 ff.). Zusätzlich wurde beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau von Amtes wegen die dem edierten Urteil (Verfahren PEN 21 125) zugrundeliegende Anklageschrift ediert (pag. 724 und 726).