680, 682 und 684 f.). Gestützt darauf wurde die Verteidigung des Beschuldigten durch die Verfahrensleitung aufgefordert mitzuteilen, ob er noch Kontakt zu seinem Klienten habe und/oder dessen aktuelle Zustelladresse bekannt zu geben (pag. 686). Mit Schreiben vom 26. September 2023 teilte die Verteidigung mit, sein Klient habe ihm telefonisch (nebst seiner Kenntnis vom Verhandlungsdatum) bestätigt, dass seine aktuelle Meldeadresse die bereits mitgeteilte an der T.________ in O.________ DE sei (pag. 721).