1. Weiter wird verfügt: 2. Folgende Gegenstände werden der beschuldigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Mobiltelefon Nokia Model TA-1270 mit der Nr. 078 80 20 15 - Mobiltelefon Huawei Model ATU-L21 - 2 Notizzettel 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).