2 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6'300.00 und Auslagen von CHF 1'984.00 insgesamt bestimmt auf CHF 8'284.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).