26. Konkrete Strafe Der Beschuldigte wird somit zu einer Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu CHF 350.00, ausmachend total CHF 22'400.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 5'600.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wird auf 16 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung