33 Beschuldigten von rund CHF 20'000.00 aus (vgl. die diesbezügliche Angabe des Beschuldigten im Vorverfahren, pag. 382), wobei nach praxisgemässem Pauschalabzug von 20 % - 30 % für Krankenkasse, Steuern usw., wie auch den Abzügen für die drei Kinder sowie unter Berücksichtigung des Vermögens eine Tagessatzhöhe von CHF 350.00 resultierte. Die Kammer geht aufgrund der neusten Angaben des Beschuldigten davon aus, dass sich die Einkommens- und Vermögenssituation des Beschuldigten seit dem vorinstanzlichen Verfahren nicht massgeblich verändert hat.